Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes „Werkserweiterung der TSG – Troeger Surface Group GmbH & Co. KG auf dem Flurstück 121/6“ in BernsdorfBekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernsdorf hat in der Sitzung am 12.07.2021 den           2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werkserweiterung der TSG – Troeger Surface Group GmbH & Co. KG auf dem Flurstück 121/6“ in der Fassung von Juni 2021 sowie den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2021 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB die nochmalige öffentliche Auslegung nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen beschlossen.

Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbeteiligung nach § 4      Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB unter Einbeziehung der von der Änderung berührten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchzuführen.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit

vom 26.08.2021 bis einschließlich 30.09.2021

im Rathaus der Gemeinde Bernsdorf, Hauptstraße 170 in 09337 Bernsdorf zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Montag               09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag            09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch            —
Donnerstag       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag                09:00 – 11:30 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Neben dem 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevanten Informationen öffent-lich aus:

Fachgutachten:

  • Schalltechnische Untersuchung nach DIN 18005 und TA Lärm – Werks-erweiterung TSG – Troeger Surface Group (Ingenieurbüro für Schallschutz Bau- und Raumakustik, Dipl. Ing. Tilmann Seltmann vom 12.05.2020)
  • Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Werks-erweiterung der TSG Troeger Surface Group GmbH & Co. KG auf dem Flurstück 123/6“ in Bernsdorf / Landkreis Zwickau (Dr. Volkmar Kuschka vom 23.06.2020)
  • Entwässerungskonzept Werkserweiterung Tröger Surface Group (Dipl. Ing. Michael Wolfram Ingenieurbüro für Hoch- und Tiefbau 06/2021).
  • Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
  • Zustimmung zu den grünordnerischen Maßnahmen, zum Umweltbericht sowie zum Artenschutzfachbeitrag; Prüfung der Notwendigkeit einer Beseitigung von Spechtlöchern (Landratsamt Zwickau – Untere Naturschutzbehörde, 24.03.2021).
  • Schutzgut Boden, Bergbau
  • Lage im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft; Prüfung der Belange der Landwirt-schaft und des Bodenschutzes (Landratsamt Zwickau – Untere Landwirt-schaftsbehörde, 24.03.2021).
  • Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz (Landratsamt Zwickau – Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde, 24.03.2021).
  • Hinweise auf nicht in vollem Umfang risskundige Bergbauversuche auf Stein-kohle sowie einer Lehmgrube nördlich des geplanten Vorhabens; Berücksich-tigung der SächsHohlrVO (Sächsisches Oberbergamt vom 24.02.2021).
  • Schutzgut Mensch /Gesundheit
  • Hinweise zum Immissionsschutz (Landesdirektion Sachsen, 24.03.2021; Landratsamt Zwickau – Untere Immissionsschutzbehörde – SG Kreisent-wicklung, 24.03.2021; Bürger 17.03.2021).
  • Ergänzende Hinweise zum Radonschutz (Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie LfULG, 22.03.2021).
  • Schutzgut Wasser
  • Forderung eines Nachweises zur schadlosen Schmutz- und Niederschlags-entwässerung; Bau einer Regenwasserrückhaltung (Landratsamt Zwickau – Untere Wasserbehörde, SG Kreisentwicklung 24.03.2021).
  • Hinweise zur Entwässerungsplanung / Versickerung (LfULG, 22.03.2021).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die 2. Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Parallel dazu kann der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werkserweiterung der TSG – Troeger Surface Group GmbH & Co. KG auf dem Flurstück 121/6“ gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Bernsdorf (www.bernsdorf-erzgebirge.de) sowie auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann in Anwendung von § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des 2. Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Werkserweiterung der TSG – Troeger Surface Group GmbH & Co. KG auf dem Flurstück 121/6“ schriftlich eingereicht oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen sind an die Gemeinde Bernsdorf, Hauptstraße 170 in 09337 Bernsdorf zu senden.

Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 037204 / 7650 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Bernsdorf, den 13.07.2021
Roswitha Müller
Bürgermeisterin

Weitere Unterlagen: